Kosten


 

  • Einzelsetting (50–60 Minuten): 110 €

  • Supervision (pro Einheit): 110 €

  • Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Abwicklung
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.

 

Ich bilde mich laufend fort, um Sie nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen kompetent und wertschätzend zu begleiten.

 

Erstattung von allen gesetzlichen Krankenkassen


 

Seit 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im österreichischen Sozialversicherungsgesetz verankert. Damit haben alle krankenversicherten Personen in Österreich Anspruch auf einen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherungsträger. Voraussetzungen dafür sind:

  • eine fachärztliche Diagnose und

  • eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Einheit.

Auch private Krankenzusatzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für psychologische Behandlungen – oft sogar vollständig.

 

Natürlich können Sie meine Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird keine Diagnose gestellt, und die Abrechnung erfolgt direkt und unkompliziert zwischen uns.

 



Infos und Downloads zur Erstattung der Krankenkassen finden Sie hier:

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So kommen Sie zu Ihrem Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Leistungen...
Wege_zum_Kostenzuschuss_Stand_5_24.pdf
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Ärztliche Bestätigung über eine Untersuchung
Ärztliche_Bestätigung.pdf
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