Kosten

Honorar


Eine Einheit im Einzelsetting beträgt ca. 50-60 Minuten und wird mit 110 € veranschlagt (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit). 

 

Das Honorar ist laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.

 

Für Supervision wird 110 € pro Einheit veranschlagt.

 

Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Ende des Monats und ist sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

 

Ich habe mich gesetzlich zur stetigen Weiterbildung verpflichtet, um Ihnen kompetent, qualitativ hochwertig und nach aktuellen wissenschaftlichen Standards zur Seite zu stehen.

Erstattung von allen gesetzlichen Krankenkassen


Die klinisch-psychologische Behandlung ist mit 1. Jänner 2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen. Dadurch erhalten alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf. 

Die gesetzlichen Kassen leisten je nach Versicherungsträger einen verschieden hohen Zuschuss. Voraussetzungen sind:

Vorliegen einer Diagnose und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Einheit.

 

Private Krankenzusatzversicherungen erstatten in den meisten Fällen auch psychologische Behandlungen, sodass Sie wahrscheinlich einen Großteil oder den Gesamtbetrag der Kosten erstattet bekommen.

 

Selbstverständlich ist auch eine Privatkonsultation möglich. Hier wird keine Diagnose gestellt und die Abrechnung erfolgt privat.



Infos und Downloads zur Erstattung der Krankenkassen finden Sie hier:

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So kommen Sie zu Ihrem Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Leistungen...
Wege_zum_Kostenzuschuss_Stand_5_24.pdf
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Ärztliche Bestätigung über eine Untersuchung
Ärztliche_Bestätigung.pdf
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